Weihnachtszauber 2023
FAQ
Fragen & Antworten
- Allgemeines zum Weihnachtsmarkt
Der Weihnachtsmarkt beginnt jeweils am Donnerstag vor dem 1., 2. und 3. Advent 2023.
30.11. bis 03.12.2023
07.12. bis 10.12.2023
14.12. bis 17.12.2023
Donnerstags: 15 bis 20 Uhr
Freitags: 15 bis 21 Uhr
Samstags: 11 bis 21 Uhr
Sonntags: 11 bis 20 Uhr
Es besteht die Möglichkeit als Aussteller:in in etlichen Hotels und Ferienwohnungen unterzukommen. Schauen Sie hierfür bitte unter: www.badbentheim.de/buchen-erleben/
Bitte melden Sie sich bei Erkrankung frühzeitig, sodass für Ersatz gesorgt werden kann.
Auf dem Burggelände gilt eine Besucherbeschränkung von bis zu 900 Leuten.
Der Burginnehof ist größtenteils barrierefrei. Die Burg kann nur teilweise mit einem Rollstuhl oder einem Rollator besichtigt werden. Während der Marstall mit einem Aufzug ausgestattet ist, kann beispielsweise die 1. Etage der Kronenburg oder der Wehrgang nur über Treppen erreicht werden.
Der Weihnachtsmarkt ist nachts nicht bewacht. Die Hütten, sowie die Burg, werden allerdings nachts abgeschlossen, sodass Sie die Produkte nicht ausräumen müssen. Von 10 – 20/21 Uhr steht Ihnen das Burgpersonal der Burg Bentheim gern für Fragen und Antworten zur Verfügung.
- Rund um den Stand
Die Stände können jeweils ab dem Montag vor Beginn des Weihnachtsmarkt-Wochenendes ab 14 Uhr aufgebaut werden. Die Hütten sind zu dem Zeitpunkt bereits aufgestellt und können individuell dekoriert werden. Genaue Aufbauzeiten werden Ihnen kurz vor Beginn des Weihnachtsmarktes zugeteilt.
Die Stände haben eine Größe von 2×3 Metern und können individuell eingerichtet werden.
Der Stand muss jeweils am Sonntagabend bzw. Montag nach dem ausgestellten Wochenende abgebaut werden. Wenn Sie auf dem darauffolgenden Wochenende ebenfalls einen Standplatz haben, kann dieser Stand stehen bleiben.
Für den Transport der Standeinrichtung besteht die Möglichkeit, das Gelände zu befahren. Während der Ausstellungsdauer ist es nicht erlaubt, das Auto neben dem Stand zu parken oder in den Burginnenhof zu fahren.
Nein, die Stände sind bei Ihrer Anreise bereist aufgebaut.
Bitte melden Sie ich bei Ihrer Ankunft bei den Kassendamen, diese teilen Ihnen ihren Standplatz zu.
Für die Beleuchtung der Ware eignen sich Lampen, bzw. Spotleuchten. Diese müssen sie allerdings selbst mitbringen. Bitte beachten Sie, dass farbige und blinkende Lichter und Lichterketten nicht erlaubt sind. Die Lichter und Lichterketten müssen warmes Licht abgeben.
Nein. Wir möchten, dass alle Aussteller:innen bis 20/21 Uhr ihre Stände mit den Produkten präsentieren und anwesend sind. Ab 21 Uhr erfolgt dann der Abbau und Sie dürfen mit Ihrem Fahrzeug das Gelände befahren.
Vor den Hütten kann 1m2 genutzt werden. Wird mehr Platz benötigt bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.
- Angebot
Ja. Die auf dem Markt angebotenen Lebensmittel unterliegen den Vorschriften der eidgenössischen und kantonalen Lebensmittelgesetzgebung. Sie als Aussteller sind für die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen verantwortlich.
Dazu gibt es gesetzliche Grundlagen, die die Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche regeln (Artikel 11 Absatz 1 LGV und Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe i AlkG):
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